Eure Fragen - Unsere Antworten | Jugendwohnen Glarus

Eure Fragen - Unsere Antworten

Article - Eure Fragen - Unsere Antworten

Für Jugendliche
Ich streite mich sehr oft mit meinen Eltern. Wer hilft mir weiter?
Sich mit den Eltern im Jugendalter zu streiten, gehört dazu. Sind die Konflikte häufig und wirkend sich immer mehr schlecht auf dein Wohlbefinden aus, kann eine unabhängige Beratungsstelle weiterhelfen. Chatte, Maile oder Telefoniere mit www.147.ch (24/7), wenn du nicht mehr weiter weisst (kostenlos).

Im Kanton Glarus kannst du dich auch an die ebenfalls kostenlose Jugend- und Familienberatung Glarus wenden: 078 246 40 35 (Whatsapp und Telefon).

Ich kann nicht mehr zu Hause wohnen. Wie komme ich zu einem Platz im Jugendwohnen?
Um bei uns zu wohnen, brauchst du immer die Unterstützung und Zuweisung einer Fachperson einer Behörde. Das sind z.B. deine Beistandsperson, Mitarbeitende der KESB oder der Sozialen Dienste, die Jugendanwaltschaft oder eine Fachperson von der IV.

Kann ich das Jugendwohnen besichtigen, bevor ich einziehe?
Sind die Formalitäten geklärt, treffen wir uns zu einem ersten gemeinsamen Gespräch. Da geht es ums Kennenlernen und du bekommst von uns einen umfassenden Rundgang mit Zimmerbesichtigung.

Sind die Regeln streng im Jugendwohnen?
Das Zusammenleben in einer WG braucht Regeln. Bei uns gibt es Grundsätze, die wir nicht verhandeln. Daneben bestehen aber auch Regeln, über die wir an der Gruppensitzung diskutieren und die Jugendlichen mitbestimmen können.
Du willst es genauer wissen? Melde dich bei uns per Mail oder 079 846 47 28.

Kann ich am Wochenende und in den Ferien nach Hause gehen?
Ein wichtiges Ziel im Jugendwohnen ist es, den Kontakt zu deiner Familie zu stärken. Wenn es für dich und deine Eltern passt, kannst du am Wochenende und in den Ferien nach Hause gehen. Für alle anderen Fälle sind wir 365 Tage offen.
Achtung: Es gibt bei uns gemeinsame Gruppenaktivitäten, die verbindlich sind. Da sind alle Jugendlichen mit dabei.

Gibt es ein Freizeitprogramm?
Unbedingt. Wir führen mindestens zwei Ferienwochen im Jahr durch (Skiferien & Sommerferien). Daneben gibt es verlängerte Wochenenden (z.B. Städtetrips) und eine Aktivität am Sonntag, zwei Mal pro Monat.
Auf dem Areal gibt es viele Möglichkeiten, sich kreativ oder sportlich zu betätigen: Sportplatz, Kreativatelier, Kraftraum, Skills Training, Gesellschaftsspiele und so weiter.


Für Erziehungsberechtigte
Wie werde ich als Erziehungsberechtigte einbezogen, wenn mein Kind bei euch wohnt?
Zu Beginn des Aufenthalts klären wir die Zusammenarbeit mit Ihnen und der einweisenden Behörde. Ein regelmässiger Austausch in Form von Telefonaten und Elterngesprächen vor Ort ist uns wichtig. Zwei Mal im Jahr findet bei uns ein Standortgespräch statt. Für Fragen haben wir jederzeit ein offenes Ohr.

Wer bezahlt den Aufenthalt?
Die Kosten werden von der Wohngemeinde oder dem Wohnkanton übernommen. Je nach Grundlage übernimmt auch die Invalidenversicherung einen Teil der Kosten.
Als Eltern bleiben Sie zuständig für die Nebenkosten ihres Kindes: Kleider, Handy, Taschengeld. Je nach Einkommen müssen Sie sich an den Aufenthaltskosten beteiligen. Dies klären Sie mit der einweisenden Behörde.

Ich bin mit der Kostenbeteiligung für das Jugendwohnen nicht einverstanden. An wen kann ich mich wenden?
Die Höhe der Beteiligung der Eltern wird durch die einweisende Behörde bzw. die Wohngemeinde festgelegt. Im Kanton Glarus ist es die Fachstelle für Behindertenfragen und Soziale Einrichtungen

Wo kann ich mich melden, wenn ich mit der Arbeit des Jugendwohnens nicht einverstanden bin?
Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Wir pflegen eine offene Kommunikation und nehmen Kritik zum Anlass, uns zu verbessern. Das Vorgehen bei Beschwerden ist dem Merkblatt Beschwerden zu entnehmen.


Für Behörden
Gibt es einen Notfallplatz?
Bei freien Plätzen auf der WG können wir Aufnahmen innerhalb 24h gewährleisten. Voraussetzung dafür ist die Verfügung einer Behörde oder die Überweisung durch die Polizei.

Ist das Jugendwohnen IVSE anerkannt?
Wir verfügen über die Betriebsbewilligung für stationäre Einrichtungen des Kantons Glarus und stehen unter dessen Aufsicht. Über eine IVSE- Anerkennung verfügen wir aktuell nicht.

Bietet das Jugendwohnen eine interne Tagestruktur?
Die bei uns wohnhaften Jugendlichen sind alle in einer externen Tagesstruktur eingebunden (Schule, Lehre, Beschäftigungsprogramm). Bei Verlust der Tagesstruktur bieten wir Unterstützung beim Finden einer Anschlusslösung. Im Jugendwohnen gibt es die Möglichkeit, mit kleineren Freizeitarbeiten das Taschengeld aufzubessern.


Weitere Unterstützungsangebote
Im Kanton Glarus gibt es eine Vielzahl von Angeboten. Auf der Website des Kantons findest du eine Übersicht und Links zu weiteren Fachstellen.

Alle Personen, welche von einer Kinder- oder Erwachsenenschutzmassnahme betroffen sind, können sich bei Fragen an die KESCHA wenden. Die KESCHA bietet neutrale und kostenlose Beratung rund um den Kinder- und Erwachsenenschutz. www.kescha.ch