Aufnahme | Jugendwohnen Glarus

Aufnahme

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Damit es zu einer Aufnahme im Jugendwohnen Glarus kommen kann, braucht es eine mitfinanzierende Behörde. Dies können Behörden aus allen Kantonen bzw. Regionen sein. Wichtig ist, dass die Tagesstruktur der Jugendlichen von Mollis aus in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen erreichbar ist. Mögliche Behörden sind:

  • Kindes und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
  • Jugendanwaltschaften (JUGA)
  • Soziale Dienste bzw. Sozialämter der Wohngemeinde
  • Invalidenversicherung (IV)

Wir sind Befürworter von unkomplizierten und pragmatischen Ansätzen. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir, ob und wie das Jugendwohnen in einer anspruchsvollen Lebenssituation unterstützen kann. In der Regel halten wir uns an folgendes Vorgehen:

  1.  Kontaktaufnahme per Telefon oder Mail mit der Leitung Jugendwohnen
  2.  Erstgespräch mit Behörde, Jugendliche:r, Eltern, Leitung Jugendwohnen
  3.  2 Wochen Schnuppern im Jugendwohnen
  4.  Auswertung Schnuppern mit Behörde, Jugendliche:r, Eltern, Leitung Jugendwohnen
  5.  Definitiver Eintritt

Sollte einmal schnelles Handeln gefragt sein, versuchen wir unser Bestes um sinnvolle Lösungen zu finden. Sind bei uns Plätze frei, können wir Jugendliche innerhalb kurzer Zeit bei uns aufnehmen.

Bitte beachten Sie unsere Dokumente.